WEBINARAUFZEICHNUNG:
GESETZLICHE NEUERUNGEN IM GERICHTLICHEN MAHNVERFAHREN UND DER ZWANGSVOLLSTRECKUNG – WIR MACHEN SIE FIT FÜR 2022
Zahlreiche Änderungen im Bereich des gerichtlichen Mahnverfahrens und der Zwangsvollstreckung bringen in diesen Tagen große Herausforderungen mit sich. Sei es bei der Verpflichtung, künftig auf elektronischem Weg mit den Gerichten zu kommunizieren, beim Pfändungsschutz oder beim Verbraucherschutz im Inkassorecht.
Betroffen sind von den neuen Vorschriften neben den Gläubigern selbst unter anderem:
- Forderungsmanager
- Gerichtsvollzieher
- Inkassounternehmen
- Behörden
- Rechtsanwälte
- Personen des öffentlichen Rechts (z. B.: Beispiel Kirchengemeinden, IHKn oder Handwerkskammern)
Die neuen Regelungen bringen aber nicht nur Pflichten mit sich, sie bieten auch Chancen.
Uwe Salten, ausgewiesener Experte und Fachbuchautor, gibt einen Überblick, führt Stück für Stück durch den Paragrafendschungel und erklärt Ihnen, wo Sie jetzt handeln müssen. Collenda-Experte Manuel Friedrich zeigt danach auf, wie die Vorgaben und Prozesse in Collendas Forderungsmanagement-Software Open Credit – Debt Management abgebildet sind.
ÜBER DEN REFERENTEN
Uwe Salten ist Rechtspfleger beim Amtsgericht in Hagen und dort tätig als Mitglied in der Verfahrenspflegestelle „Automatisiertes gerichtlichen Mahnverfahren in NRW“. In einem Team von vier Leuten betreut Salten das Verfahren, sorgt für dessen Weiterentwicklung und vertritt die Interessen von NRW ggü. dem Länderverbund der insgesamt 12 zentralen Mahngerichte. Bald wechselt er als Lehrkraft zum Ausbildungszentrum der Justiz NRW in Essen. Salten ist seit über 20 Jahren nebenberuflicher Schriftsteller im Bereich Fachaufsätze und Fachbücher und Seminarreferent und Schulungsleiter zum Themenbereich „Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung“.